Batterieverordnung

Sehr geehrter Kunde,

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll. Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet.
 

  1. Endverbraucher können leere Batterien nach Gebrauch in einer Verkaufsstelle oder in kommunalen Sammelstellen unentgeltlich zurückgeben.
     
  2. Batterien oder Akkus sind mit folgenden Symbolen gekennzeichnet:
    (Abb.1) = Batterie darf nicht in den Hausmüll
     
    • Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
    • Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium
    • Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber


(Abb.1)

Weitere Informationen zum Batteriegesetz finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de).

Kontakt